Cuprozin® flüssig ist ein Kontaktfungizid auf der Basis von Kupfer mit vorbeugender Wirkung gegen pilzliche Krankheitserreger. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilzinfektionen. Kommt die Pilzspore in Kontakt mit dem Spritzbelag, so nimmt sie Kupferionen auf. Dies führt zu einer Hemmung des Keimschlauchwachstums, so dass eine erfolgreiche Infektion des Pilzes verhindert wird.
Wichtig - die volle Wirksamkeit von Cuprozin® flüssig kann nur durch einen lückenlosen Spritzbelag auf der Pflanzenoberfläche erreicht werden.
Kragenfäule
0,66 % (max. 10 l/ha) zur gezielten Behandlung im gefährdeten Stammbereich spritzen oder streichen
Falscher Mehltau
Nutzung als Tafel- und Keltertrauben
Tomate - Gewächshaus
Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans), Septoria-Blattflecken (Septoria lycopersici), Dürrflecken-Krankheit (Alternaria solani)
2,5-5 l/ha in 600-1200 l Wasser/ha
Wartezeit 7 Tage
Spargel (Junganlagen und Ertragsanlagen (nach der Ernte)) - Freiland
Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) und Spargelrost (Puccinia asparagi)
5 l/ha in 500 l Wasser/ha
Knollensellerie - Freiland
Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola)
5 l/ha in 600 l Wasser/ha
Wartezeit 14 Tage
Gewürzfenchel, Kümmel, Koriander, Anis (Nutzung als Gewürz und teeähnliches Erzeugnis) - Freiland
Pilzliche Doldenerkrankungen
3 l in 200-600 l Wasser/ha
Pilzliche Blattfleckenerreger
2-3 l/ha je nach Pflanzengröße
Kraut- und Knollenfäule
2,5 l/ha
Schwarzbeinigkeit bei Kartoffel-Pflanzgut
Flüssigbeize mit 0,4 l/ha in 80-100 l Wasser/ha für ca. 25 dt Pflanzgut
Ökologisch wirtschaftende Betriebe dürfen maximal 3,0 kg Reinkupfer pro ha und Jahr ausbringen. Dies entspricht 10 l Cuprozin® flüssig. In der Gebrauchsanleitung sind die zugelassenen Aufwandmengen angegeben, diese sind gegebenenfalls zu reduzieren/anzupassen. Vor Kupfereinsatz Rücksprache mit der Kontrollstelle halten.
Die Zulassungssituation der Kupferpräparate kann sich auf Grund von behördlichen Entscheidungen auch während einer Saison immer wieder ändern. Bitte fragen Sie bei Unklarheiten immer nach, bei uns oder Ihrer Kontrollstelle!
31.12.2013